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Riester-Rente
Die Riester-Rente
1. Was ist eine Riester-Rente?
Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem
Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt.
a)      Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
b)      eine lebenslange Rente zusagen. Für Auszahlungspläne der Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
c)       ihre Leistungen frühestens ab dem 62. Lebensjahr auszahlen.
d)      sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden.
 
In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen
·         in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
·          Beamte und Empfänger von Amtsbezügen,
·          Wehr- und Zivildienstleistende,
·          Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II,
·         Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfallsAnspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt.
 
Die staatliche Zulage muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen.
 
2. Welche Vorteile bietet ein Riester-Vertrag?
Die Riester-Rente garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Eine attraktive staatliche Förderung hilft bei der Finanzierung dieser privaten Zusatzversorgung.
Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riester-Renten vor einer vorzeitigen Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.
Die Riester-Rente soll vor allem Familien mit Kindern die eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern. Deshalb unterteilt sich die Riester-Zulage in eine Grundzulage, die der Versicherte erhält und eine Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird. In einigen Fällen ist die Zulage vom Staat erheblich höher als die selbst eingezahlten Beiträge.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen: aus der jährlichen Zahlung einer Grund- und einer Kinderzulage und aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Grund- und Kinderzulage beträgt jährlich 154 Euro pro Person und 185 Euro pro Kind. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2009 und später fließen sogar 300 Euro.
Der Abschluss einer Riester-Rente kann zusätzliche Steuervorteile bringen. Dazu muss der Einkommensteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV beigefügt werden. Das Finanzamt prüft auf dieser Grundlage, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Ist dies nicht der Fall, überweist die Behörde nur die Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, wird auch der über die Zulage hinausgehende Betrag gezahlt.
Eine interessante Vorsorgemöglichkeit ist die Riester-Rente auch für junge Leute, die einen Einstieg in ihre private Altersvorsorge suchen. Weil das Sparkapital von Riester-Verträgen im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vorzeitigen Verwertung geschützt ist - die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben darauf keinen Zugriff - eignet sie sich ebenso für alle Arbeitnehmer, die einen Jobverlust befürchten müssen.
Um Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten entgegenzukommen, müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug.
 
3. Was eine Riester-Rente bringt
Die volle staatliche Zulage – 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind ab 2008 - gibt es nur, wenn der Versicherte einen so genannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften.
Um die volle jährliche Riester Zulage zu erhalten, muss ein gewisser Mindesteigenbeitrag in den Riester Vertrag einbezahlt werden. Abhängig ist dieser vom rentenversicherungspflichten Bruttoeinkommen des Vorjahres.
Ab 2008 beträgt der Mindestbeitrag 4 %
dieses Einkommens. Bezahlen Sie weniger ein, bekommen Sie die Riester Förderung nur anteilig. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs von 2100 Euro begrenzt.
Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der so genannte Sockelbetrag in Höhe von 100 Euro, oder wer im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt mindestens den Sockelbeitrag, um die volle Zulage zu erhalten. 
 
4. Kleines Lexikon zur Riester-Rente
Antrag auf Zulage: Wer die staatliche Zulage bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vom Vertragsunternehmen an die Finanzbehörde weitergeleitet. Seit 1. Januar 2005 kann der Versicherte mit dem Unternehmen vereinbaren, dass der Antrag jedes Jahr automatisch gestellt wird.
Arbeitslosigkeit: Riester-Renten sind ebenso wie die neue Basisrente und Betriebsrenten vor einer Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt.
Auszahlungsphase:Riester-Renten bestehen aus zwei Phasen: Der Ansparphase, während der Beiträge eingezahlt werden und der Auszahlungs- oder Leistungsphase, während der die lebenslange monatliche Rente gezahlt wird.
Eigenbeitrag: ist der Beitrag, den der Versicherte selbst einzahlen muss: 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Geringverdiener zahlen mindestens 100 Euro im Jahr.
Entnahme von Kapital: Riester-Renten bieten die Möglichkeit, bei Beginn des Rentenbezugs maximal 30 Prozent des Vorsorgekapitals in einer Summe zu entnehmen.
Förderantrag: siehe Antrag auf Zulage.
Förderberechtigte: sind Personen, die Anspruch auf eine Riester-Förderung haben.
Förderfähige Produkte: sind Vorsorgeangebote, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, etwa eine lebenslange Rentenzahlung und eine Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Grundzulage: ist die staatliche Zulage, die pro Person gezahlt wird.
Günstigerprüfung: In diesem Rahmen prüfen die Finanzbehörden, ob Versicherte nur die staatliche Zulage oder darüber hinaus auch Steuererleichterungen erhalten.
Höchstbeitrag: ist der maximale Beitrag, für den es die staatliche Förderung gibt: vier Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens.
Hinterbliebenenschutz: Ist bei dieser Riester-Form automatisch kostenlos inklusive.
Kinderzulage: Diese Zulage zahlt der Staat im Rahmen der Riester-Förderung für jedes Kind, für das auch Kindergeld gewährt wird.
Mindesteigenbetrag: ist der Beitrag, den Versicherte mindestens in ihren Riester- Vertrag einzahlen müssen. Geringverdiener zahlen mindestens 100 Euro im Jahr.
Zertifizierung: Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen die Vorsorgeverträge von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Dieses Zertifikat ist anhand einer Prüfnummer in den Vertragsunterlagen zu erkennen.
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