Auf einen Blick:
- Arbeitnehmersparzulage nutzen
- Staatliche Förderung nutzen
- sichere Fondsauswahl durch Anlegerschutzkriterien
- nutzen des Cost-Average-Effekt
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind staatlich geförderte Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Ob ein Anspruch besteht, ist im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Unternehmen, die keinem Tarifvertrag unterliegen, gewähren VL oftmals freiwillig.
Millionen Arbeitnehmer lassen die vermögenswirksamen Leistungen links liegen und verschenken dadurch bares Geld. Dabei können insbesondere mehrere aufeinander folgende Verträge zu einem beachtlichen Vermögen führen.
Die vermögenswirksamen Leistungen bestehen aus Zahlungen des Arbeitgebers sowie der staatlichen Förderung (Arbeitnehmersparzulage). VL-Sparer profitieren von hohen Renditen und bekommen meist noch staatliche Zulagen.
Doch mit einem Arbeitgeber-Zuschuss lohnen sich VL auch ohne staatliche Förderung.
Die Förderung erhalten Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen die 17.900 Euro nicht übersteigt. Die Zahlungen des Arbeitgebers sind eine freiwillige Zusatzleistung.
Aus Anlegerschutzgründen sind aber nicht alle Fonds als VL zugelassen.